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KI-Transparenz

Diese Seite beschreibt die optionale KI-Hilfe. Sie behauptet nicht, dass eine produktive KI bereits läuft. Die KI-Hilfe ist ausgeschaltet, bis Sie ausdrücklich einwilligen (Nutzungsbedingungen §2; Einwilligungstext S2/S3).

Rolle der KI

Gaiser Partners GmbH ist Betreiberin (deployer) der optionalen KI-Hilfe. Der Modell- und Infrastrukturbetrieb liegt bei Google (Google Cloud / Vertex AI). Wir sind nicht Anbieterin des Basismodells.

Kurzbeschreibung

Nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung kann Vademe administrative Trauerfall-Unterstützung (Ämter, Fristen, Dokumente) mit einer KI ergänzen. Ohne Einwilligung bleibt Vademe nutzbar — Checklisten, Fristen und Dokumente ohne KI.

Modell-/Infrastrukturanbieter

Google (Google Cloud / Vertex AI). Bearbeitung im Auftrag in der Europäischen Union. Google hat eine US-Konzernmutter; ein Restrisiko US-behördlichen Zugriffs bleibt. Einzelheiten: Datenschutzerklärung § K (S8).

Menschliche Aufsicht

Briefe und Eingaben senden Sie erst nach Ihrer eigenen Prüfung (Bestätigung vor dem Versand). Der Anbieter reicht nichts automatisch bei Behörden ein.

Kennzeichnung synthetischer Ausgaben

ui-label. Sobald Sie die optionale KI nach Einwilligung nutzen, erscheint der Hinweis: «Sie sprechen mit einer KI, nicht mit einer Person.» (Einwilligungstext S2, erster Satz). Eine maschinenlesbare Markierung wird hier nicht zugesagt.

Hinweise

  • Ausgaben der KI können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung.
  • Die Dienstleistung trifft keine behördlichen, medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen. Die KI-Hilfe ist kein medizinischer, therapeutischer oder rechtlicher Rat (S7).
  • Soweit Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) einen Interaktionshinweis verlangt, ist das der sichtbare Hinweis auf der KI-Oberfläche nach Einwilligung — nicht die Behauptung, die KI sei bereits produktiv eingeschaltet.
  • Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Eine maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 ist Pflicht der Modell-Anbieterin (Google), nicht eine von Vademe zugesagte Leistung; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für Abs. 2 die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).
  • Personenbezogene Daten im KI-Pfad: Datenschutzerklärung § K. Einwilligung: ausdrückliche Checkbox S3. Widerruf: S5.
  • Texterkennung (OCR) amtlicher oder Ausweisdokumente ist ausgeschaltet und nicht von der KI-Einwilligung gedeckt (S8 / S9 nicht mitgeliefert).
  • Nutzungsgrenzen: Seite «Zulässige Nutzung» (L3). Die KI-Hilfe ist nur für Personen ab 18 Jahren (S6).