KI-Transparenz
Diese Seite beschreibt die optionale KI-Hilfe. Sie behauptet nicht, dass eine produktive KI bereits läuft. Die KI-Hilfe ist ausgeschaltet, bis Sie ausdrücklich einwilligen (Nutzungsbedingungen §2; Einwilligungstext S2/S3).
Rolle der KI
Gaiser Partners GmbH ist Betreiberin (deployer) der optionalen KI-Hilfe. Der Modell- und Infrastrukturbetrieb liegt bei Google (Google Cloud / Vertex AI). Wir sind nicht Anbieterin des Basismodells.
Kurzbeschreibung
Nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung kann Vademe administrative Trauerfall-Unterstützung (Ämter, Fristen, Dokumente) mit einer KI ergänzen. Ohne Einwilligung bleibt Vademe nutzbar — Checklisten, Fristen und Dokumente ohne KI.
Modell-/Infrastrukturanbieter
Google (Google Cloud / Vertex AI). Bearbeitung im Auftrag in der Europäischen Union. Google hat eine US-Konzernmutter; ein Restrisiko US-behördlichen Zugriffs bleibt. Einzelheiten: Datenschutzerklärung § K (S8).
Menschliche Aufsicht
Briefe und Eingaben senden Sie erst nach Ihrer eigenen Prüfung (Bestätigung vor dem Versand). Der Anbieter reicht nichts automatisch bei Behörden ein.
Kennzeichnung synthetischer Ausgaben
ui-label. Sobald Sie die optionale KI nach Einwilligung nutzen, erscheint der Hinweis: «Sie sprechen mit einer KI, nicht mit einer Person.» (Einwilligungstext S2, erster Satz). Eine maschinenlesbare Markierung wird hier nicht zugesagt.
Hinweise
- Ausgaben der KI können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung.
- Die Dienstleistung trifft keine behördlichen, medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen. Die KI-Hilfe ist kein medizinischer, therapeutischer oder rechtlicher Rat (S7).
- Soweit Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) einen Interaktionshinweis verlangt, ist das der sichtbare Hinweis auf der KI-Oberfläche nach Einwilligung — nicht die Behauptung, die KI sei bereits produktiv eingeschaltet.
- Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Eine maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 ist Pflicht der Modell-Anbieterin (Google), nicht eine von Vademe zugesagte Leistung; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für Abs. 2 die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).
- Personenbezogene Daten im KI-Pfad: Datenschutzerklärung § K. Einwilligung: ausdrückliche Checkbox S3. Widerruf: S5.
- Texterkennung (OCR) amtlicher oder Ausweisdokumente ist ausgeschaltet und nicht von der KI-Einwilligung gedeckt (S8 / S9 nicht mitgeliefert).
- Nutzungsgrenzen: Seite «Zulässige Nutzung» (L3). Die KI-Hilfe ist nur für Personen ab 18 Jahren (S6).